Nachdem letzte Woche schon die Zuschauerkapazitäten ausgeweitet und Stehplätze in den Sportstätten wieder zugelassen wurden, gelten ab Donnerstag, den 17. Februar, weitere Erleichterungen: Für den Vereinssport ist künftig nur noch 3G statt wie bisher 2Gplus erforderlich. Das bedeutet, dass zum eigenen Sporttreiben inklusive praktischer Sportausbildung auch der Nachweis eines negativen Tests ausreicht. Das ist eine entscheidende Lockerung für uns alle!
Erleichterungen bei den Pandemieregeln für unsere Sportlerinnen und Sportler, für unsere Vereine und für unsere Sportfachverbände waren und sind unser Ziel bei unserem intensiven und dauerhaften Dialog mit der Politik. Dieser Einsatz hat sich bei den jetzt beschlossenen Lockerungen erneut bezahlt gemacht. Die neuen Regelungen erleichtern die Sportausübung, beleben den Vereinssport und somit auch Ihr Vereins-leben.
Zusätzlich wird der Zugang für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen erleichtert – statt 2Gplus gilt nun 2G (geimpft und/oder genesen, die zusätzliche Testvoraussetzung entfällt somit). Die maximale Zuschauerzahl wurde von 15.000 auf 25.000 Personen angehoben, die bisherigen Kapazitäts-grenzen gelten weiter (50 Prozent im Sport). Neu ist auch, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang haben.
All diese Lockerungsschritte sind ein wichtiges Signal für den organisierten Sport in Bayern, ein sportliches Frühlingserwachen. Die Lockerungen können dazu führen, dass die Sportlerinnen und Sportler wieder mehr aktiv in ihren Vereinen Sport treiben. Denn eines hat sich trotz der Pandemie nicht verändert: Im Verein ist Sport immer noch am schönsten und gemeinsam macht der Sport am meisten Spaß.